Freie Journalistin | Kommunikation

Anna Karsten M.A.

Auf den Punkt gebracht: Mensch macht Geschichte

Datenschutz­

Die Meinungs- und Informationsarbeit ist von wesentlichen Teilen der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen. Rechtsgrundlagen für diese Ausnahme sind Artikel 5 Grundgesetz, Artikel 11 der Charta der Grundwerte der Europäischen Union sowie Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit Bestimmungen des deutschen Rechts, u.a. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, sowie Bestimmungen im Landespressegesetz, in manchen Bundesländern auch im Landesmedien- und / oder Landesdaten-schutzgesetz, nach Maßgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung. Zu diesen Ausnahmen gehören auch die Bestimmungen zu den Informationspflichten im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten.

Selbstverständlich beachte ich bei meiner Arbeit das journalistische Datengeheimnis und achte auf ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Organisation und Technik der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verbreitung von Bildaufnahmen Ihrer Person oder von Ihnen vertretenen Angehörigen gegen ihre berechtigten Interessen verstößt, können Sie mir das gerne mitteilen, Ihr Anliegen wird selbstverständlich geprüft. Meine Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Die klassischen Informationen zum Datenschutz können Sie  hier nachlesen.